Vorstand
Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Geschäftsführende Vorstand, ihm obliegt die Leitung des Vereins.
Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Geschäftsführende Vorstand, ihm obliegt die Leitung des Vereins.
Dokumente zum Download
Fortbildungen 2024